Medizin 291 © K.-U. Häßler | Fotolia.com
18. April 2017

»Intransparenz als Strategie?« DHS zur Arzneimittelabhängigkeit in Deutschland

Medizin 291 © K.-U. Häßler | Fotolia.com
Medizin 291 © K.-U. Häßler | Fotolia.com

Unter dem Titel »Intransparenz als Strategie?« ist von der DHS eine Pressemitteilung zur Arzneimittelabhängigkeit in Deutschland veröffentlicht worden.

Die DHS schreibt darin unter anderem:

»Arzneimittel sind wichtige Instrumente medizinischer Hilfe, Arzneimittel haben aber neben ihren erwünschten auch immer unerwünschte Wirkungen. Die Arzneimittelabhängigkeit und der Arzneimittelmissbrauch sind dabei besonders problematisch. Diese unerwünschten Wirkungen müssen wie die Alkohol- und Drogenabhängigkeit öffentlich diskutiert werden, es muss Präventionsmaßnahmen geben, die vor allem den Patienten und Verbrauchern nutzen.«

Die DHS weist in diesem Zusammenhang auf die sogenannte 4K-Regel hin:

  • Klare Indikation: Verschreibung nur bei klarer vorheriger Indikationsstellung und Aufklärung des Patienten über das bestehende Abhängigkeitspotenzial und mögliche Nebenwirkungen, keine Verschreibungen an Patientinnen und Patienten mit einer Abhängigkeitsanamnese
  • Korrekte Dosierung: Verschreibung kleinster Packungsgrößen, indikationsadäquate Dosierung
  • Kurze Anwendung: Therapiedauer mit Patientinnen und Patienten vereinbaren, kurzfristige Wiedereinbestellungen, sorgfältige Überprüfung einer Weiterbehandlung
  • Kein abruptes Absetzen: Zur Vermeidung von Entzugserscheinungen und Rebound-Phänomenen nur ausschleichend abdosieren
Ausführliche Informationen finden sich in der Pressemeldung der DHS (PDF).